Der Service Internationale Fach- und Arbeitskräfte in der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt bietet eine umfassende Unterstützung für Unternehmen, die internationale Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutieren und erfolgreich integrieren möchten. Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels in vielen Branchen ist die Gewinnung geeigneter Talente aus dem Ausland für Unternehmen entscheidend. Der Service Internationale Fach- und Arbeitskräfte begleitet Unternehmen durch die Herausforderungen des Zuwanderungsprozesses – von der Rekrutierung über den Einreiseprozess bis hin zur Integration in den deutschen Arbeitsmarkt. Im Interview erklärt Juan Cantos vom Service Internationale Fach- und Arbeitskräfte der IHK Erfurt, wie das Angebot Unternehmen bei der Rekrutierung unterstützt.
Herr Cantos, warum sollten Unternehmen den Service der IHK Erfurt zur Fachkräfteintegration in Anspruch nehmen?
Cantos: Der Service Internationale Fach- und Arbeitskräfte unterstützt und berät IHK-Mitgliedsunternehmen bei der Gewinnung internationaler Talente. Zahlreiche Branchen sind vom Fachkräftemangel betroffen. Neben der Erschließung inländischer Potenziale ist ein Einsatz von Fachkräften aus dem Ausland eine zentrale Strategie, um diesem Problem zu begegnen. Die Einstellung von Fachkräften aus Drittstaaten bringt jedoch besondere Herausforderungen mit sich. Diese beginnen bei der Rekrutierung, umfassen den Einreiseprozess und das gegebenenfalls notwendige Berufsanerkennungsverfahren und reichen bis hin zum Onboarding und zur Integration ins Unternehmen. Unser Anliegen ist es, durch gezielte Maßnahmen die besten internationalen Talente zu vermitteln und eine reibungslose Integration zu ermöglichen.
Wie unterstützt die IHK Erfurt Unternehmen konkret bei der Rekrutierung und Integration internationaler Fachkräfte?
Cantos: Der innovative IHK-Service Internationale Fach- und Arbeitskräfte bietet eine umfassende Lösung für die Integration, aber auch die Anwerbung internationaler Fachkräfte. Besonders herausfordernd sind die rechtlichen Regelungen, die festlegen, wer unter welchen Voraussetzungen nach Deutschland einreisen und hier arbeiten darf. Das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft zwar neue Möglichkeiten, bleibt jedoch in vielen Bereichen schwer durchschaubar und hochkomplex. Wir beraten Unternehmen gezielt bei der Suche von Fachkräften aus den Bereichen Hotellerie/Gastronomie, Elektro/Elektrotechnik, Metall- und Bauberufe sowie IT. Außerdem unterstützen wir Unternehmen bei der Integration von arbeitssuchenden Migranten, die bereits in Deutschland leben.
Was müssen Unternehmen beachten, wenn sie einen Erstberatungstermin für die Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten vereinbaren möchten?
Cantos: Unternehmen, die Fachkräfte aus Drittstaaten einstellen möchten, können per E-Mail oder telefonisch einen Erstberatungstermin vereinbaren. Es ist hilfreich, wenn bereits erste Unterlagen, wie Qualifikationsnachweise der Fachkraft und die Stellenanforderungen, vorab per E-Mail zugesandt werden. In den meisten Fällen können nur qualifizierte Personen aus Drittstaaten für qualifizierte Tätigkeiten in Deutschland eingestellt werden.
Wie verläuft ein Beratungsgespräch und welche Themen werden dabei behandelt?
Cantos: In einem Beratungsgespräch, das meist virtuell durchgeführt wird, besprechen wir gemeinsam, welche Zuwanderungswege infrage kommen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Außerdem prüfen wir, ob die Qualifikationen des Kandidaten in Deutschland anerkannt werden können und wie der Prozess im Falle einer Teilanerkennung des Berufsabschlusses fortgesetzt wird.
Könnten Sie erklären, was das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist und wie es Unternehmen unterstützt?
Cantos: Im Gegensatz zum regulären Visumverfahren, das der Kandidat selbst beantragt, wird das beschleunigte Fachkräfteverfahren vom Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde des Firmensitzes eingeleitet. Dafür benötigt der Arbeitgeber eine Vollmacht der Fachkraft. Die Ausländerbehörde koordiniert dann alle notwendigen Schritte, und alle Verfahrensbeteiligten sind an verkürzte Fristen gebunden, um den Prozess zu beschleunigen. Im Rahmen unseres Services unterstützen wir Unternehmer bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und beim korrekten Ausfüllen der Anträge.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Einrichtung einer landesweit zentralen Ausländerbehörde entscheidend ist, um die Effizienz solcher Verfahren weiter zu steigern. Mit einer solchen Behörde könnten beschleunigte und vereinfachte Beschäftigungsverfahren für Fachkräfte schneller und reibungsloser durchgeführt werden. Dies würde nicht nur den Unternehmen helfen, schneller auf qualifizierte Arbeitskräfte zuzugreifen, sondern auch den Fachkräften den Weg nach Deutschland erleichtern.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden im IHK-Bezirk?
Cantos: Wir haben bereits Kooperationsvereinbarungen mit einigen Ausländerbehörden im Kammerbezirk der IHK Erfurt, der Nord-, Mittel und Westthüringen umfasst, zum beschleunigten Fachkräfteverfahren getroffen. Wir übernehmen für unsere Mitglieder die Koordination des Zuwanderungs- und Anerkennungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde (ABH) und leiten die zusammengestellten Unterlagen an die zuständige ABH weiter. Vereinbarungen mit weiteren Ausländerbehörden in der Region stehen kurz bevor, um unseren Service für alle Regionen anbieten zu können.
So können Sie Kontakt aufnehmen:
Melden Sie sich gerne persönlich bei den Experten der IHK Erfurt, die Ihnen gerne Ihre Fragen beantworten.
Telefon: 0361 3484-244
E-Mail: cantos@erfurt.ihk.de / integration@erfurt.ihk.de