Was ändert sich 2025?

©istock/Kerrick/Auch 2025 stehen einige (Gesetzes-) Änderungen bevor, auf die sich Unternehmen vorbereiten müssen.
Imagefoto Bürokratie
Warum sollte ich diesen Artikel lesen?
  • Zum Jahresbeginn 2025 treten einige Neuerungen und Gesetzesänderungen in Kraft, auf die sich Unternehmen einstellen müssen.
  • Auch Vereinfachungen wie die Abschaffung des Meldescheins im Hotel sind darunter.
  • Eine detaillierte Auflistung der Neuerungen finden Sie auf der Homepage der IHK Erfurt unter www.ihk.de/erfurt/2024.

Der Jahreswechsel bringt – wie so oft – jede Menge Veränderungen für Unternehmer mit sich. So treten ab Januar viele Gesetzesänderungen und Neuerungen in Kraft und verändern den unternehmerischen Alltag. Die IHK Erfurt gibt einen Überblick über die Änderungen in 2025 und empfiehlt allen Unternehmern, sich eingehend mit den anstehenden Veränderungen zu beschäftigen – für einen guten Start ins Geschäftsjahr.

Validierung beruflicher Kompetenzen wird IHK-Aufgabe

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Verfahren zur Feststellung individueller beruflicher Fähigkeiten, die sogenannte Validierung, eingeführt. Diese richtet sich an Personen, die keinen Berufsabschluss haben oder in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig sind und ihre Fähigkeiten gerne nachweisen möchten. Die Industrie- und Handelskammern werden ab 2025 für die Organisation und Durchführung dieses Verfahrens in den Berufen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen verantwortlich sein.

Änderung im Gastgewerbe: Abschaffung des Hotelmeldescheins

Im Gastgewerbe gibt es 2025 eine Erleichterung: Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Besondere Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige. Beim Check-In muss ab Januar kein Formular mehr ausgefüllt und unterschrieben werden. Dadurch kann neben Zeit auch bürokratischer Aufwand gespart und der Aufenthalt für inländische Gäste noch angenehmer gestaltet werden. Die Neuerung ist Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes der Bundesregierung.

Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle „großen“ Unternehmen, die zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen, ihre Nachhaltigkeitsberichte gemäß der CSRD einreichen.

Folgende Merkmale sind entscheidend:

  • mehr als 250 Beschäftigte
  • mehr als 40 Millionen Euro Umsatz
  • mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme

Informieren Sie sich auch über Ausnahmen und die Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht:

Elektronische Rechnung wird verpflichtend

Eine einschneidende Veränderung gibt es für fast alle Unternehmen ab dem 1. Januar 2025. Denn Unternehmen in Deutschland müssen nun elektronische Rechnungen (E-Rechnung) empfangen können. Für den Versand von E-Rechnungen hat der Gesetzgeber verschiedene Übergangsfristen bis Ende 2027 geschaffen. Außerdem wurden Kleinunternehmen mit dem Jahressteuergesetz 2024 dauerhaft von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit. Ausführliche Informationen zum Thema E-Rechnung finden Sie auch im Interview mit der DIHK-Expertin Brigitte Neugebauer: Jetzt lesen!

Außerdem steht fest, dass ab dem 1. Januar 2025 eine elektronische Meldemöglichkeit für elektronische Kassen(systeme) sowie für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler zur Verfügung stehen wird. Entsprechende Systeme sind bis spätestens 31. Juli 2025 über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle den Behörden zu melden.

Weitere und ausführliche Informationen zu den Änderungen in 2025 finden Sie auf der Website der IHK Erfurt unter www.ihk.de/erfurt. Ihre Ansprechpartner vor Ort beraten Sie gerne und freuen sich, Ihre Fragen zu beantworten.

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