Thüringen erleichtert die Vergabe von öffentlichen Aufträgen

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Das Vergaberecht
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  • ​Die Thüringer Landesregierung hat die Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge überarbeitet.
  • Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Erhöhung der Wertgrenzen und die Modernisierung der Verfahrensweisen.
  • Dadurch soll der Prozess besonders für KMU erleichtern werden.

​Die Thüringer Landesregierung hat zum 28. März 2025 die Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge überarbeitet, um die Verfahren für Unternehmen zu vereinfachen und den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Erhöhung der Wertgrenzen und die Modernisierung der Verfahrensweisen.

Vereinfachtes Verfahren: Das hat sich verändert

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hatten bislang Schwierigkeiten, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen, weil die Verfahren oft zu komplex, aufwendig und bürokratisch waren. Durch die neuen Regelungen sinkt der Zeit- und Kostenaufwand, was mehr Betrieben die Teilnahme ermöglicht.

Um das Vergabeverfahren zu vereinfachen, wurden einige neue Maßnahmen eigeführt. Diese sollen den Vergabeprozess effizienter gestalten und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.

  • Bekanntmachung von Ausschreibungen: Staatliche Auftraggeber nutzen die Thüringer Landesvergabeplattform für öffentliche Ausschreibungen. Ab dem 30. November 2025 sind auch andere öffentliche Einrichtungen verpflichtet, diese Plattform oder den Bekanntmachungsservice des Bundes zu verwenden.​
  • Vereinfachter Preisvergleich: Bei Lieferleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro können Angebote aus Katalogen, Online-Händlern oder Preisvergleichsportalen herangezogen werden, wobei mindestens drei Vergleichspreise erforderlich sind.​
  • Vorrang der Eigenerklärung: Zusätzliche Unterlagen dürfen erst nach vorläufiger Angebotsprüfung von den in die engere Wahl kommenden Bietern angefordert werden, was den Verwaltungsaufwand verringert.​
  • Elektronische Kommunikation: Im Rahmen von Verhandlungsvergaben ist die elektronische Kommunikation, einschließlich der Angebotsabgabe per E-Mail, zulässig, sofern die Vertraulichkeit durch geeignete Maßnahmen gewährleistet wird.

Erhöhung der Wertgrenzen

Die Geschäftsführerin der Ingenieurbüro Katzung GmbH, Katrin Katzung, weiß die Anpassungen der Wertgrenzen sehr zu schätzen. Ihr Unternehmen mit Hauptsitz in Weimar und weiteren Niederlassungen im Altenburger Land und in Wedel freut sich über die bürokratische Entlastung:

Porträt Katrin Katzung

Ich begrüße die neuen Regelungen, da sie den bürokratischen Aufwand der Unternehmen reduzieren. Die Anhebung der Wertgrenzen motiviert die Firmen aber auch hinsichtlich Kundenfreundlichkeit und Qualitätsbewusstsein, da nun in größerem Umfang die Möglichkeit besteht, die Auswahl der Bieter nicht nur nach dem Preis zu entscheiden.

– Katrin Katzung, Inhaberin Ingenieurbüro Katzung GmbH in Weimar

Konkrete Zahlen:

Ausschreibungen im Baubereich:

  • Direktauftrag: bis 75.000 Euro (vorher bis 7.000 Euro)
  • Verhandlungsvergabe: bis 1.000.000 Euro (vorher bis 250.000 Euro)
  • Beschränkte Ausschreibung: bis 1.000.000 Euro (vorher bis 500.000 Euro)

Ausschreibungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich:

  • Direktauftrag: bis 30.000 Euro (vorher bis 7.000 Euro)
  • Verhandlungsvergabe: bis 221.000 Euro (vorher bis 50.000 Euro)
  • Beschränkte Ausschreibung: bis 221.000 Euro (vorher bis 100.000 Euro)

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