Die Rechtslage im Homeoffice

©istock/peterschreiber.media
Ansicht eines modern ausgestatteten Homeoffice-Arbeitsplatzes.
Warum sollte ich diesen Artikel lesen?
  • Bei der Umsetzung der seit 24. November 2021 gelten Homeoffice-Pflicht sind grundlegende Rechte zu beachten.
  • Das wichtigste kurz und knapp zusammengefasst: Homeoffice-Pauschale für Steuererklärung ggf. relevant.

Erneut sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitenden Homeoffice anzubieten. Zunächst gilt die seit 24. November 2021 eingeführte Verpflichtung befristet bis 19. März 2022. Welche arbeitsrechtlichen Voraussetzungen sind bei der Vereinbarung von Homeoffice-Regelungen derzeit grundlegend und wie sollte ein Homeoffice-Arbeitsplatz ausgestattet sein. Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen – kurz und knapp zusammengefasst.

Homeoffice-Pflicht

Sind die Arbeitnehmer verpflichtet, im Homeoffice zuarbeiten?

Arbeitnehmer müssen das Angebot annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen (siehe Ausnahmen). Allerdings bedarf die Festlegung eines anderen, als des vertraglichen Arbeitsortes einer arbeitsvertraglichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder einer betrieblichen Vereinbarung.

Wer trifft die Entscheidung, welche Tätigkeiten für das Arbeiten im Homeoffice geeignet sind?

Der Arbeitgeber trifft die Entscheidung, welche Tätigkeiten geeignet sind, um diese in der Wohnung des Arbeitnehmers auszuführen. Dem Arbeitgeber obliegt es auch, über weitere evtl. entgegenstehende Gründe zu entscheiden.

Welche Ausnahmen zur Homeoffice-Pflicht gibt es?
  1. Dringende betriebliche Gründe stehen dem Homeoffice entgegen: Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn Betriebsabläufe erheblich eingeschränkt bzw. überhaupt nicht aufrechterhalten werden können. Die Gesetzesbegründung führt als Beispiele dazu auf: „mit einer Bürotätigkeit verbundene Nebentätigkeiten wie die Bearbeitung und Verteilung der eingehenden Post, die Bearbeitung des Wareneingangs und Warenausgangs, Schalterdienste bei weiterhin erforderlichen Kunden- und Mitarbeiterkontakten, Materialausgabe, Reparatur- und Wartungsaufgaben (zum Beispiel IT-Service), Hausmeisterdienste und Notdienste zur Aufrechterhaltung des Betriebes, unter Umständen auch die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb“. Außerdem können besondere betriebliche Datenschutzerfordernisse ein Homeoffice verhindern.
    Dagegen gelten eine notwendige Veränderung arbeitsorganisatorischer Abläufe oder die die Nichtverfügbarkeit der entsprechenden IT-Ausstattung nur als vorübergehende, also zu beseitigende, Hinderungsgründe.
  2. Gründe in der Person des Arbeitnehmers stehen dem Homeoffice entgegen: z.B. technischen und räumlichen Gegebenheiten in der Wohnung des Arbeitnehmers sind nicht ausreichend (räumliche Enge, ungestörtes Arbeiten nicht möglich

Homeoffice-Pauschale 

Mit Beginn der Corona-Pandemie wechselten Millionen Arbeitnehmer ins Homeoffice. Ein häusliches Arbeitszimmer – gesonderter und abschließbarer Raum – wie es das Finanzamt als Voraussetzung für steuerliche Abzugsfähigkeit definiert – haben viele nicht. Ihr Schreibtisch steht in der Küche oder im Schlafzimmer. Diesen Umstand berücksichtigt die neue Homeoffice-Pauschale. In den Steuererklärungen für die Kalenderjahre 2020 und 2021 kann diese Pauschale in Höhe von maximal 600 Euro (fünf Euro pro Tag für maximal 120 Tage) als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden. Abzugsberechtigt sind Unternehmer wie Freiberufler und Gewerbetreibende wie auch Arbeitnehmer. In § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 4 EStG wurde die Homeoffice- Pauschale gesetzlich geregelt. Die Aufwendungen für Jahreskarten oder Umweltkarten für den öffentlichen Personennahverkehr sind weiterhin, neben der Homeoffice-Pauschale, als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar. Dies gilt jedoch nur, wenn die Jahres- oder Umweltkarte in der Erwartung erworben wurde, dieses Ticket zu benutzen, um den Weg zur Arbeit zurücklegen zu können.  Quelle: DIHK

Mobiles Ausbilden

Während der Corona-Pandemie haben Betriebe und Azubis große Teile der Ausbildung notgedrungen auch im Homeoffice oder mobil realisieren und absolvieren müssen. Die Erfahrungen sind nach ersten Einschätzungen positiv: Mobiles Lernen in der Ausbildung hat sich als pädagogisches, methodisches und didaktisches Element bewährt. Unternehmen haben daher gegenüber den IHKs den Wunsch geäußert, diese neue Form der Ausbildung auch künftig als ergänzenden und optionalen Baustein in eine Berufsausbildung zu integrieren. Rein rechtlich sollen zwar Ausbildungsinhalte unter Anwesenheit des Ausbilders im Betrieb vermittelt werden, aber die Kammern eröffnen Möglichkeiten wie auch mobil ausgebildet werden kann. In einem Impulspapier werden hierzu Wege, Leitlinien und Empfehlungen aufgezeigt, wie mobiles Ausbilden auch nach der Pandemie möglich sein kann.

Aktuelles Urteil Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert

Stürzt ein Beschäftigter auf dem morgendlichen Weg von seinem Bett an seinen Schreibtisch im Homeoffice, ist er durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das entschied am 8. Dezember 2021 das Bundessozialgericht.
Der Fall: Der Kläger war auf dem Weg aus seinem Schlafzimmer über eine Wendetreppe in sein häusliches Arbeitszimmer. Er rutschte auf der Treppe aus und brach sich einen Brustwirbel. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Leistungen wegen eines Unfalles ab.
Die Entscheidung: Das Bundessozialgericht entschied, dass der Kläger einen Arbeitsunfall erlitt, als er auf dem morgendlichen Weg in sein häusliches Büro (Homeoffice) stürzte. Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice diente nach den verbindlichen Feststellungen der Vorinstanz allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme und ist deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert (Az. B 2 U 4/21 R). Quelle: Bundessozialgericht

So sollten Homeoffice-Arbeitsplätze ausgestattet sein 

Wurden zunächst kaum Regeln für die Einrichtung des Arbeitsplatzes zu Hause beachtet, gelten mittlerweile oftmals klare Vorgaben. Der Digitalverband Bitkom hat einen Leitfaden veröffentlicht, der Empfehlungen für die Beschaffung von mobilen Endgeräten, technischem Zubehör, Drucker und Multifunktionsgeräten sowie Netzwerkinfrastruktur umfasst. Zudem werden Fragen zur IT-Sicherheit und Barrierefreiheit behandelt. Der Leitfaden „Arbeiten im Homeoffice“ enthält konkrete Empfehlungen für die Arbeitsplatzgestaltung und steht hier zum Nachlesen für Sie bereit.  Quelle: DIHK

Der Unterschied zwischen Homeoffice und Mobilem Arbeiten

Übersicht - Das sollten Unternehmer beachten. Homeoffice vrs. mobiles Arbeiten
©Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages, IHK München und Oberbayern

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