Steuerliche Erleichterungen für Ukraine-Hilfen

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Finanzielle Hilfen Ukraine, Taschenrechner, Geld, Flagge Ukraine
Warum sollte ich diesen Artikel lesen?
  • Unterstützungen für Flüchtlinge aus der Ukraine werden steuerlich begünstigt.
  • Wir haben die steuerlichen Vorteile zusammengefasst.

Zuwendungen und andere Unterstützungen von Unternehmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, wie Spenden oder die Unterbringung geflüchteter Personen, werden nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 17. März 2022 steuerlich begünstigt. Das Wichtigste haben wir für Sie zusammengefasst:

Spenden

Für den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z.B. Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg, bei Online-Banking PC-Ausdruck), wenn die Hilfsleistungen auf speziell eingerichtete Konten einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege gezahlt wird.
Gemeinnützige Körperschaften dürfen Mittel grundsätzlich nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Steuerbegünstigte Einrichtungen, die laut Satzung keine mildtätigen Zwecke verfolgen (z.B. Sportverein, Musikverein, Kleingartenverein oder Brauchtumsverein), können jedoch eine Spendensonderaktionen durchführen, ohne ihren Status der Gemeinnützigkeit zu gefährden. Gleiches gilt für die Verwendung vorhandener Mittel. Die Einzelheiten dazu und was dabei zu beachten ist, erläutert das BMF-Schreiben.

Sponsoring

Erfolgt die Zuwendung durch Sponsoring, insbesondere um wirtschaftliche Vorteile in Form der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens zu erzielen, ist der Betriebsausgabenabzug vorrangig und zuzulassen.

Lohnsteuer/Sozialversicherung

Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebers an vom Krieg in der Ukraine geschädigte Arbeitnehmer des Unternehmens oder Arbeitnehmer von Geschäftspartnern oder auf das Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Organisation zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, bleiben diese Lohnteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz. Im Gegenzug kann der Arbeitnehmer den Lohnverzicht bei der Einkommensteuerveranlagung nicht als Spende berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Verwendungsauflage erfüllt und dies im Lohnkonto des Arbeitnehmers dokumentiert. Ebenso begünstigt sind Teile eines im Arbeitszeitkonto angesammelten Wertguthabens. Trotz bestehender Steuerfreiheit ist der gespendete Arbeitslohn grundsätzlich beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Umsatzsteuer

Stellen Unternehmen unentgeltlich Gegenstände oder Personal an Hilfs- oder Flüchtlingsorganisationen bereit, wird von einer Umsatzbesteuerung aus Billigkeitsgründen abgesehen. Werden Leistung extra für einen solchen humanitären Zweck beschafft, kann unter den im BMF-Schreiben genannten Voraussetzungen trotzdem ein Vorsteuerabzug erfolgen.

Auch wenn Unternehmen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine unentgeltlich Wohnraum (z.B. Hotelzimmer, Ferienwohnungen o. ä.) zur Verfügung stellen, erfolgt dafür keine Umsatzbesteuerung. Vorsteuerrechtliche Begünstigungen gelten in diesem Fall ebenfalls für den Bezug von Nebenleistungen wie Strom, Wasser o. ä.

Schenkungsteuer

Bei Schenkungen wird weitestgehend eine Steuerbefreiung für Zuwendungen an Religionsgemeinschaften und gemeinnützige Rechtsträger und an unmittelbar Betroffene gewährt.

Gültigkeit der Regelungen

Die Erleichterungen gelten für vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführte Maßnahmen.

Details zur steuerlichen Unterstützung finden Sie im BMF-Schreiben: 

Vielfältige Informationen zum Ukraine-Krieg und den Sanktionen finden Sie auf der IHK-Homepage:

Haben Sie Fragen zur konkreten Umsetzung, dann wenden Sie sich jederzeit an unseren IHK-Fachexperten.

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Jens Wessely

Jens Wessely

Tel: 0361-3484192

E-Mail: wessely@erfurt.ihk.de

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