Wie wichtig sind die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Wirtschaft?
Wirtschaft, Gerichte, Behörden und Privatpersonen sind es, die den fachkundigen und seriösen Rat für die Klärung komplexer Sachverhalte benötigen. Ob bei der Unternehmensgründung, wenn Gegenstände eingebracht und objektiv bewertet werden müssen, bei Störungen im Produktionsablauf, bei Schäden an Maschinen oder Gebäuden, bei An- oder Verkauf von Unternehmen bzw. Immobilien, um nur einige Beispiele für deren Tätigkeit zu nennen. Der Sachverständige steht jedem Auftraggeber mit Rat und Tat zur Seite; er erarbeitet Gutachten, berät, bescheinigt und schlichtet Streit. Bei seiner frühzeitigen Einbindung verhindert er Konflikte
Welche Rolle haben die Industrie- und Handelskammern?
Auf dem Gebiet der Wirtschaft hat die IHK die Aufgabe, Sachverständige, die sich durch besondere Zuverlässigkeit und einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Sachkunde auszeichnen, öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Dieses Qualitätssiegel bietet potenziellen Nachfragern die Gewähr für eine hohe Qualität der Leistung.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich Sachverständiger werden kann?
Besondere Sachkunde, Berufserfahrung und persönliche Eignung sind die drei unabdingbaren Voraussetzungen, die einen Sachverständigen dazu befähigen, sich öffentlich bestellen und vereidigen zu lassen. Dadurch erlangt er im sprichwörtlichen Sinne ein ihm von unabhängiger Stelle verliehenes Gütesiegel, welches ihn in der Gruppe der Sachverständigen besonders heraushebt. Es zeichnet ihn als jemand aus, dem ein besonderes Vertrauen entgegengebracht werden kann und verpflichtet ihn dazu, diesem hohen Anspruch gerecht zu werden. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige dürfen sich deshalb nicht auf dem einmal erworbenen und in einer Fachprüfung unter Beweis gestellten Wissen ausruhen. Sie sind verpflichtet, dieses durch Fortbildung stets auf dem Stand der Technik zu halten.
Veranstaltungsankündigung:
„Sachverständige – Wie werde ich öffentlich bestellt und vereidigt?“
Im Digital-Dialog am 31. Januar 2024 werden Stefan Heiden, Industrie- und Handelskammer Frankfurt (Oder), und Bernhard Floter, geschäftsführendes Vorstandsmitglied IfS e.V. Köln, Praxisantworten zum Bestellungsverfahren bei den IHKs geben. Die Veranstaltung findet von 16:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr online via „Zoom“ statt. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos, nur eine Anmeldung beim IfS ist erforderlich.
Kontakt: info@ifsforum.de, Tel. 0221 91277112