Thüringer Außen­wirtschafts­förderung

©IHK Erfurt, Mitarbeiter des Teams International
Mitarbeiter des Teams International in einer Besprechung
Warum sollte ich diesen Artikel lesen?
  • Messebeteiligungen und internationale Kontaktanbahnungen können gefördert werden.
  • Der Artikel informiert, was förderfähig ist, wer eine Förderung erhalten kann und verlinkt zur Antragstellung.

 

Unternehmen und Handwerksbetriebe in Thüringen können sich die Teilnahme an Messen und die Kontaktanbahnung zu ausländischen Geschäftspartnern fördern lassen. Die Messeteilnahme wird anteilig gefördert. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 10.000 Euro. Die Zuschüsse für Kontaktanbahnungskosten werden in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.600 Euro gewährt.

FörderprogrammdetailsWas ist neu?

Folgende Neuerungen gelten ab 1. Juli 2021:

  • Förderung auch von Handwerksunternehmen für die Teilnahme an Messen im In- und Ausland und Kontaktanbahnungen
  • Erhöhte Fördermöglichkeiten für Messeteilnahmen auf Ist-Kosten-Basis
  • Großunternehmen können für die Teilnahme an ausgewählten Messen gefördert werden
  • Unterstützung von digitalen Kontaktanbahnungen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehöriger wirtschaftsnaher Freier Berufe zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland. Große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und ‑netzwerke mit Sitz und Betriebsstätte in Thüringen können ebenfalls eine Zuwendung erhalten, wenn sie an einem Gemeinschaftsstand beteiligt sind, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist.

Gegenstand der Förderung:

  • Messeförderung:
    KMU des verarbeitenden Gewerbes: Förderfähig sind Beteiligungen (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher) in Form von Einzelständen an internationalen Messen im Ausland und Messen in Deutschland, soweit die Messen in der „AUMA-Messedatenbank Deutschland“ (www.auma.de) als Messen mit der AUMA-Kategorie „international“ oder „international wandernd“ gekennzeichnet sind. Darüber hinaus sind Beteiligungen an einem Gemeinschaftsstand, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist, förderfähig.
    Handwerksunternehmen oder -organisationen: Förderfähig sind Beteiligungen an Fachmessen im In- und Ausland sowie Endverbrauchsmessen mit internationaler Beteiligung (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher*innen). Für das Kunsthandwerk ist bei Endverbrauchsmessen keine internationale Beteiligung erforderlich und ein direkter Verkauf von Produkten auf der Messe gestattet.
    Große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und ‑netzwerke: Förderfähig sind Beteiligungen an einem Gemeinschaftsstand, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist.
  • Kontaktanbahnungskosten im Ausland:
    Förderfähig sind Maßnahmen zur Kontaktanbahnung und -vermittlung zu ausländischen Geschäftspartner*innen, die mit einer Kontaktaufnahme der antragstellenden Person zu den vermittelten Kontakten verbunden ist. Die förderfähigen Leistungen können nur durch Berater*innen oder Beratungsunternehmen, die in dem Formblatt „Vom TMWWDG anerkannte Beratungsunternehmen für Kontaktanbahnungen im Ausland“ gelistet sind, erbracht werden.

Wer wird gefördert?

Die Zuwendungen werden für Vorhaben von KMU des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerks sowie der wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen gewährt. Des Weiteren können große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke mit Sitz und Betriebsstätte in Thüringen bei Beteiligungen an Gemeinschaftsständen des Messeprogramms des TMWWDG gefördert werden.

Es sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige nach der WZ 2008-Klassifikation förderfähig:

  • Verarbeitendes Gewerbe (C10 – C33),
  • Wirtschaftsnahe Dienstleistungen (J58-63; M71; M72, M74.1),
  • Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) (G46) sowie
  • Handwerksunternehmen, die in der Handwerksrolle bzw. im Verzeichnis der handwerksähnlich betriebenen Gewerbe gemäß Anlage A sowie B1 und B2 der Handwerksordnung bei den Handwerkskammern eingetragen sind.

Was ist sonst noch wichtig?

Vorhaben der Außenwirtschaftsförderung dürfen am Folgetag nach dem Datum des Posteinganges bei der TAB auf eigenes Risiko begonnen werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Für antragsberechtigte Unternehmen können im Zeitraum 15.09.2015 bis zum 31.12.2023 insgesamt 20 Anträge bewilligt werden.

Wo wird der Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt bei der Thüringer Aufbaubank. 

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IHK-Experten:
Mark Bremer

Mark Bremer

Tel: 0361-3484200

E-Mail: bremer@erfurt.ihk.de

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