Kompensations­möglich­keiten beim nationalen Emissions­handel

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Darstellung eines Industriebetriebes mit rauchenden Schloten und einem Preisschild
Warum sollte ich diesen Artikel lesen?
  • Grundsätzlich sind durch die steigenden Energiepreise all Unternehmen vom nationalen Emissionshandel betroffen.
  • Energieintensive Unternehmen aus bestimmten Sektoren können Kompensationen in Anspruch nehmen.

Seit Beginn dieses Jahres ist in Deutschland eine Abgabe auf Kohlendioxid zu entrichten. Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen entsprechend der gehandelten Mengen sogenannte Verschmutzungszertifikate kaufen. Grundsätzlich sind durch steigende Energiepreise jedoch alle Unternehmen betroffen. Für energieintensive Unternehmen aus bestimmten Sektoren besteht die Möglichkeit, eine Kompensation in Anspruch nehmen zu können. Die Reduzierung des CO²-Aufschlages erfolgt rückwirkend, der Antrag ist bis zum 30. Juni des Folgejahres bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zu stellen. Bedingung ist ein zertifiziertes Energiemanagement nach DIN EN 50.001 oder EMAS.

Weitere Informationen zum Thema auf der Homepage der IHK:

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Karsten Kurth

Karsten Kurth

Tel: 0361-3484310

E-Mail: karsten.kurth@erfurt.ihk.de

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