Zusammengefasst: Gesetzesänderungen 2024
Für Unternehmer bringt der Jahreswechsel unter anderem Gesetzesänderungen im Energieeffizienzgesetz, im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht und beim Umsatzsteuersatz in der Gastronomie und bei der Gasversorgung. Die IHK Erfurt gibt einen Überblick über die Neuerungen und Gesetzesänderungen 2024 für einen guten Start ins Geschäftsjahr.
Die mit dem Jahreswechsel einhergehenden Gesetzesänderungen und Neuerungen für Unternehmer, Existenzgründer und Gewerbetreibende betreffen neben allgemeinen Arbeitsthemen auch das Steuer- und Vergaberecht, den Energie- und Umweltbereich, das Außenhandelsgeschäft sowie die Aus- und Weiterbildung. Herausforderungen für zahlreiche Unternehmen bringen die Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit Ausnahme von Handwerkerfahrzeugen sowie das Auslaufen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie und in der Gasversorgung mit sich.
Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes gehen außerdem Berichts- und Managementpflichten für Unternehmen einher. Auch Zoll- und Außenwirtschaftsrecht ändern sich: Ausfuhrgenehmigungen werden nun kostenpflichtig. Zudem gelten ab Januar das EU-Lieferkettengesetz sowie neue EU-Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren. Weitere Neuerungen hält das Thüringer Vergabegesetz vor. Daneben gelten neue Rechengrößen in der Sozialversicherung und die Mindestausbildungsvergütung steigt erneut an. Zeugnisse und Leistungsnachweise im Bereich der Aus- und Weiterbildung können ab sofort zusätzlich in digitaler Form bereitgestellt werden. Schließlich soll das Wachstumschancengesetz zur Stärkung von Wachstum und Innovationen durch verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen dienen.
Wachstumschancengesetz für Steuerentlastung
Sobald das Wachstumschancengesetz beschlossen ist, treten Änderungen zur Steuervereinfachung und Maßnahmen zur Bürokratieentlastung für Unternehmen ein. Ein Votum des Bundesrates steht noch aus. Als steuerliche Maßnahme ist unter anderem die Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie vorgesehen. Dabei sind Anschaffungs- und Herstellungskosten von Investitionen förderfähig, die zu einer höheren Energieeffizienz beitragen. Zudem sind Änderungen in den steuerlichen Abschreibungsgrenzen, Zulagen und Freibeträgen vorgesehen. Kleinunternehmen profitieren besonders, da sie von der Verpflichtung zur Umsatzsteuererklärung befreit werden.
Thüringer Vergabegesetz mit neuen Wertgrenzen
Mit der Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes gelten seit dem 01.01.2024 – je nach Branche – höhere Wertgrenzen zur Beteiligung an beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben in Thüringen. Daneben tragen die Reduzierung auf Eigenauskünfte und die Möglichkeit der digitalen Angebotseinreichung zur Entbürokratisierung bei. Die Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) hatten sich im letzten Jahr für eine Verschlankung der gesetzlichen Vorgaben stark gemacht. Neben den Verbesserungen im Zuge der Novellierung bleibt jedoch der vergabespezifische Mindestlohn bestehen, der über dem aktuell geltenden Mindestlohn angesetzt ist.
Relevanz im Unternehmen prüfen und IHK-Service nutzen
Die IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Cornelia Haase-Lerch rät den Unternehmen, sich mit den neuen unternehmensrelevanten Pflichten auseinanderzusetzen und die Anwendung im eigenen Betrieb zu prüfen.
Die IHK Erfurt steht ihren Mitgliedsunternehmen bei allen Neuerungen beratend zur Seite. Nutzen Sie den Service ihrer Industrie- und Handelskammer und informieren Sie sich über die Homepage der IHK Erfurt oder kontaktieren Sie ihren IHK-Experten telefonisch
– IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Cornelia Haase-Lerch
Zu einer detaillierten Auflistung den aktuell bekannten Neuerungen & Gesetzesänderungen im Jahr 2024 gelangen Sie hier: