In Thüringen stehen in den nächsten Jahren tausende Unternehmen vor der Aufgabe, einen passenden Nachfolger zu finden. Vor allem die Finanzierung ist für den Nachfolger die größte Hürde. Fast jeder zweite Nachfolger hat laut aktueller DIHK-Umfrage zur Unternehmensnachfolge Finanzierungsschwierigkeiten. Hier sind u.a. die Bürgschaftsbanken die richtigen Ansprechpartner.
Die WiMa-Redaktion hat daher über das Thema Unternehmensnachfolge und Finanzierung mit den Geschäftsführern der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT), Stefan Schneider und Michael Burchardt, gesprochen.
Welche Formen der Übergabe eines Unternehmens sind üblich?
„Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Übergabe eines Unternehmens. Entweder erfolgt die Übergabe innerhalb der Familie über Verkauf / Schenkung oder an einen externen Nachfolger über Verkauf (ganz oder in Teilen)“, berichtet Stefan Schneider, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Thüringen.
Wesentlicher Bestandteil eines sinnvollen Finanzierungsmix für eine Unternehmensnachfolge ist Fremdkapital in Form des klassischen Bankkredites. Welche Rolle spielen hier speziell die Bürgschaftsbanken?
„Die Bürgschaftsbanken fördern Gründer, Unternehmen und Nachfolger sowie Freiberufler durch die Übernahme von bis zu 80-prozentigen Ausfallbürgschaften gegenüber Banken, Sparkassen und Leasinggesellschaften. Ausfallbürgschaften sind immer dann gefragt, wenn bankübliche Sicherheiten für Finanzierungen fehlen oder nicht ausreichen. Sofern der Eigenkapitalanteil gering ist, kann unsere Schwestergesellschaft, die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG Thüringen) mit einer stillen, nachrangigen Beteiligung zur Verfügung stehen“, informiert Stefan Schneider. Eine Beantragung einer Ausfallbürgschaft gehe schnell und einfach über die Hausbank oder auf direktem Weg über die Bürgschaftsbank.
Welche Bedeutung haben sogenannte werthaltige Sicherheiten für die Kaufpreisfinanzierung?
Verleiht eine Bank Geld, werden in der Regel Sicherheiten benötigt, um das Ausfallrisiko der Rückzahlung zu minimieren. Werthaltige Sicherheiten sind zum Beispiel Sachsicherheiten wie Immobilien, Wertpapiere, Kapitallebensversicherungen und Barguthaben.
„Gerade bei längeren Kreditlaufzeiten und Nachfolgefinanzierungen“, erklärt uns BBT-Geschäftsführer Michael Burchardt, „ist es für die Bank schwierig, das in weiterer Zukunft liegende Ausfallrisiko einzuschätzen. Daher werden und müssen diese Kredite üblicherweise zum Großteil mit werthaltigen Sicherheiten abgeschirmt werden. Diese stehen dem potenziellen Erwerber eines Unternehmens selten zur Verfügung, zumal die Assets aus den Unternehmen nicht dazu verwendet werden können. Eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Thüringen ist eine werthaltige und wertstabile Sicherheit und kann diese Lücke schließen.“
Bekannt ist, Banken denken in Risikoklassen. Wie werden Nachfolgefinanzierungen in diesem Zusammenhang bewertet?
„Für uns ist bei der Risikobewertung von Unternehmensnachfolgen wichtig, ob der Übernehmer die fachliche und kaufmännische Kompetenz zur Fortführung des Unternehmens besitzt. Die ‚große‘ Frage in Bezug auf die künftige Risikobewertung ist: Wie wird sich das Unternehmen unter Führung des Nachfolgers entwickeln?“, erläutert Anja Höfner, Firmenkundenbetreuerin bei der Bürgschaftsbank Thüringen und zuständig für den Bereich Nordthüringen und ergänzt: „Idealerweise kennt der Übernehmer das Unternehmen und hat dieses vielleicht sogar als angestellter Geschäftsführer schon geleitet. Dies ist jedoch verständlicherweise nicht immer der Fall. Generell stellen wir unsere Risikoklassifizierung zum einen auf die persönliche Beurteilung des Übernehmers und zum anderen auf die wirtschaftlichen Zahlen des Unternehmens sowie die Branchendaten ab.“
Abgesehen davon hänge eine Bewertung eines Bürgschaftsantrages nicht nur von der Risikoklasse ab. Wichtig für die Entscheidung sei auch, ob die vereinbarte Kaufpreishöhe zur bisherigen und geplanten Ertragssituation des Unternehmens passt. Hierzu biete die BBT dem Erwerber in den Beratungsgesprächen entsprechende Erläuterungen.
Worauf achten Kreditinstitute und Sie, als Bürgschaftsbank, bei einer anstehenden Nachfolge und wie erfolgt die Bewilligung?
„Wie bereits erläutert führen wir eine umfassende Beurteilung und Prüfung durch. Dabei achten wir auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der zu übernehmenden Unternehmen, insbesondere auf die Ertragslage und Vermögenssituation sowie die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells und die Angemessenheit der Kaufpreishöhe (EBIT-Multiples)“, erläutert Michael Burchardt.
„Wir bewerten alle Aspekte der Nachfolge nach einem einheitlichen System und schätzen das Risiko parallel zur Hausbank ein. Wir verschaffen uns bei der Bewertung einen umfangreichen Überblick über das entsprechende Unternehmen, den Markt und die Branche, den potenziellen Nachfolger und führen dazu persönliche Gespräche, um viele Informationen und Eindrücke zur Eignung und Einschätzung zu erhalten. Wenn alles stimmig ist, wird eine Bürgschaft im Bewilligungsausschuss, welcher mit Fachleuten aus der Finanzwirtschaft, den Kammern und Verbände sowie Vertretern der staatlichen Rückbürgen besetzt ist, genehmigt“, so Burchardt weiter.
Die relativ niedrigen Ausfallquoten der letzten Jahre bestätigen der Bürgschaftsbank die zumeist gute Vorbereitung der Nachfolger und die Expertise der Bürgschaftsbank bei Nachfolgefinanzierungen.
Autor: BBT/IHK Erfurt
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