Steuerliche Fallstricke bei der Nachfolge

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Warum sollte ich diesen Artikel lesen?
  • Die Unternehmensnachfolge ist für jeden Unternehmer eine große Herausforderung.
  • Auch steuerliche Aspekte spielen bei der Abwicklung der Unternehmensnachfolge eine große Rolle.
  • Der Steuerberater und Wirtschaftsjurist (LL.M.) Thomas Stauffenberg erklärt worauf es ankommt und welche Fallstricke zu vermeiden sind.

Fragt man aktuell nach den großen wirtschaftlichen Herausforderungen in Deutschland fallen die Begriffe Energiesicherheit, Lieferketten, Fachkräftemangel, Digitalisierung, Klimakrise und Coronapandemie zwangsläufig.

Die Unternehmensnachfolge scheint – trotz größer werdender medialer Präsenz in den letzten Jahren – in der öffentlichen Diskussion nicht so stark wahrgenommen. Und dass trotz der beeindruckenden Zahlen: im Zeitraum 2022 bis 2026 stehen jährlich ca. 38.000 Unternehmensübergaben an1.

In der Praxis sehen wir seit vielen Jahren unterschiedliche Problembereiche bei der Unternehmensnachfolge:

  • die Nachfolger/innen fehlen oder werden nicht gefunden,
  • die Bereitschaft zur Übernahme sinkt,
  • die Finanzierung ist nicht gesichert,
  • die Ansprüche von Übernehmer/innen und Übergeber/innen passen nicht überein,
  • die Komplexität des Rechts – nicht zuletzt des Steuerrechts – steigt.

Häufig werden wir von unseren Mandanten gefragt: wo finde ich einen passenden Nachfolger/in, welcher Kaufpreis ist angemessen, wie lange kann der Übergabeprozess dauern, was muss ich rechtlich und steuerlich beachten, trauen sich potenzielle Nachfolger das Unternehmersein zu?

Im heutigen Beitrag möchten wir die Möglichkeit nutzen, Ihnen drei ausgewählte steuerliche Fallstricke im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge vorzustellen:

1. Fallstrick „Zeit“

Es gibt kein Patentrezept, wann Sie mit dem Übergabeprozess beginnen sollen. Es gibt Übergaben, die können in drei Monaten erfolgreich realisiert werden und es gibt Übergaben, die dauern mehrere Jahre und scheitern trotzdem. Es kommt – wie immer – darauf an, wann man mit der möglichen Übergabeabsicht startet.

Beginnen Sie rechtzeitig mit ihrem Steuerberater die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Vorbereitungshandlungen der Nachfolge, denn Optimierungen dauern Zeit. Im Steuerrecht gibt es verschiedene Fristen, die im Rahmen der Nachfolge eine Rolle spielen können. Hier eine beispielhafte Aufzählung:

  • Alle zehn Jahre leben die persönlichen Freibeträge wieder auf (400.000 Euro für Erbschaften/Schenkungen an Kinder; 500.000 Euro für Erbschaften/Schenkungen an Ehegatten usw.).
  • Die Steuerneutralität der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist erst nach sieben Jahren vollständig erreicht.
  • Die Etablierung von steuerlich optimierten Veräußerungsstrukturen kann durchaus sieben und noch mehr Jahre in Anspruch nehmen, um die vollen Steuervorteile beanspruchen zu können.
  • Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behaltens- und Nachweisfristen betragen – abhängig vom Verschonungsmodell – fünf bzw. sieben Jahre.
  • Der besondere einkommensteuerliche Freibetrag bei der Veräußerung von Einzelunternehmen bzw. Anteilen an Personengesellschaften greift erst mit Vollendung des 55. Lebensjahres (oder bei dauernder Berufsunfähigkeit).
  • Die besondere Tarifermäßigung bei der Veräußerung von Einzelunternehmen bzw. Anteilen an Personengesellschaften greift erst mit Vollendung des 55. Lebensjahres (oder bei dauernder Berufsunfähigkeit).

Und haben Sie schon einmal von der Lohnsumme im Zusammenhang mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer gehört? Diese wird – vereinfacht gesagt – auf Basis der durchschnittlichen Löhne und Gehälter der vergangenen fünf Jahre ermittelt. Wer hier optimieren möchte, sollte sich daher frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen.

Daher gilt: Jeder Unternehmer sollte das Thema „Übergabe“ aus steuerlicher Sicht rechtzeitig im Blick behalten und mit seinem Steuerberater darüber sprechen, um die Weichen rechtzeitig stellen zu können – egal für welche Art der Nachfolge Sie sich entscheiden (Verkauf, Schenkung, Liquidation, Stiftung etc.).

Thomas Stauffenberg, Steuerberater & Wirtschaftsjurist (LL.M.), Gesellschafter-Geschäftsführer der WSP Wintzer Stauffenberg Pekruhl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Erfurt
©Thomas Stauffenberg, Steuerberater & Wirtschaftsjurist (LL.M.), Gesellschafter-Geschäftsführer der WSP Wintzer Stauffenberg Pekruhl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Erfurt

Denken Sie bitte auch daran, dass der Thematik „Zeit“ auch aus anderen Gründen eine wichtige Rolle zu kommt. Wir sehen in der Praxis einen steigenden Bedarf an der Einarbeitung möglicher Nachfolger/innen. Auch diesen zeitlichen Aspekt muss man bei einer Unternehmensnachfolge berücksichtigen.

2. Fallstrick „Bewertung“

Auch für die Unternehmensbewertung spielt der Faktor Zeit eine Rolle. Regelmäßig wird eine Unternehmensbewertung benötigt, um Kaufpreisvorstellungen und Finanzierungsoptionen auszuloten.

Wer die Bewertung des Unternehmens ans Ende des Nachfolgeprozesses stellt, der kann hier nicht mehr optimieren. Besser wäre es, sich frühzeitig und regelmäßig mit dem Wert seines Unternehmens auseinander zu setzen. Hierbei ist es wichtig zu verstehen, welche die wertbeeinflussenden Faktoren sind. Nur dann können Sie als Unternehmer/in rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um Ihr Unternehmen so aufzustellen, dass es den gewünschten Wert verkörpert und Sie den angestrebten Kaufpreis erzielen. Dafür ist es auch wichtig zu wissen, wie hoch ist die Steuerbelastung auf den Kaufpreis oder Schenkungswert ausfällt und wann die Steuer hierauf zu entrichten ist.

Veräußern Sie Ihr Unternehmen beispielsweise gegen Kaufpreisraten oder gegen Gewährung eines Verkäuferdarlehens kann es passieren, dass Sie den vollständigen Veräußerungsgewinn mit einmal versteuern müssen, ohne dass Sie über ausreichend Liquidität im Jahr der Versteuerung verfügen.

3. Fallstrick „Notfallvorsorge“

Daneben spielt der Unternehmenswert eine entscheidende Rolle für die eigene Vorsorge- und Vermögensplanung. Kennen Sie den aktuellen Wert ihres Unternehmens und welche Steuern entstehen, wenn Ihnen etwas zustoßen sollte? Wenn nicht ausreichend Liquidität vorhanden ist, könnten Ihre Nachfolger gezwungen sein, Betriebsvermögen zu veräußern, um die Steuer entrichten zu können. Das kann im schlimmsten Fall zum Verkauf des Familienunternehmens (unter Wert) führen. Sorgen Sie daher rechtzeitig vor, indem Sie folgende Aspekte kennen:

  • steuerlicher Wert des Unternehmens aktuell,
  • Steuerbelastung im „Fall des Falles“ und
  • „Notfallkoffer“ (Testament, Vollmachten etc.).

Hierbei spielt es auch eine große Rolle den Umfang des eigenen Betriebsvermögens zu kennen (Stichwort: Betriebsaufspaltung, Sonderbetriebsvermögen, Behaltensfristen). Denn nur wer diese steuerlichen Besonderheiten in seine Überlegungen einbezieht, kann zielführende Maßnahmen ableiten.

Die Steuerfrage bei der Unternehmensnachfolge: Zusammenfassung und Ausblick

Die Unternehmensnachfolge ist für jeden Unternehmer/in eine große Herausforderung, die häufig einmalig im Leben des Unternehmers/in ist. Es gehört jedoch zur Verantwortung eines jeden Unternehmers/in, sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen, denn sie hat Auswirkungen auf Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, die eigenen Finanzen und die Familie und hat daher eine große Tragweite. Steuerliche Aspekte spielen bei der Unternehmensnachfolge nach wie vor eine große Rolle und sollten frühzeitig in die Erwägungen einbezogen werden.

Quelle: Thomas Stauffenberg, Steuerberater | Wirtschaftsjurist (LL.M.)

Kontakt:
Thomas Stauffenberg
Steuerberater | Wirtschaftsjurist (LL.M.)
Gesellschafter-Geschäftsführer der WSP Wintzer Stauffenberg Pekruhl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Puschkinstraße 18
99084 Erfurt

Tel.: 0361 5589 98 – 20
Mobil: 0175-7130592
Fax: 0361 5589 98 – 99
E-Mail: stauffenberg@wsp-beratung.com
Online: www.wsp-beratung.com

1 Institut für Mittelstandsforschung 2021, S. 8

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