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Mit der Überführung der seit 2006 geltenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in eine neue EU-Maschinenverordnung strebt die EU unter anderem die Anpassung der Vorgaben zur Maschinensicherheit an den „Stand der Technik“ an. Grundsätzlich können alle Wirtschaftsakteure von der Änderung betroffen sein. Lesen Sie, was jetzt zu wissen ist.
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