Kurzarbeit und Aus­bildung: Förderprogramm des Bundes ­nutzen

©istock/franckreporter
Imagefoto Azubi im Industriebetrieb mit Corona-Maske
Warum sollte ich diesen Artikel lesen?
  • Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Betrieben, weiterhin junge Menschen auszubilden.
  • Um Ausbildungsplätze zu sichern, können Arbeitgeber Kurzarbeit oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ nutzen.

Gute Nachrichten aus Mittelthüringen. Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt hat sich stabilisiert und es wurden wieder so viele neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, wie vor der Pandemie. Das bringt für beide Seiten Vorteile, denn Jugendliche haben eine Zukunft in ihrer Heimat und Arbeitgeber bekommen perspektivisch die dringend benötigten Fachkräfte.

Die Situation in der Ausbildung

Zum Ende des vergangenen Jahres registrierte die IHK Erfurt in Nord-, Mittel- und Westthüringen insgesamt 3.100 neue betriebliche Auszubildende. „Vor allem im Bereich Mittelthüringen haben wir nach erheblichen Rückgängen bei den betrieblichen Neuverträgen das Niveau der ‚Vor-Corona‘-Zeit 2019 wieder erreicht bzw. sogar leicht übertroffen (+2 Prozent). Jetzt gilt es mit Blick auf die kommenden Monate diese Verträge abzusichern und die Qualität in der Ausbildung aufrechtzuerhalten“, fasst die Hauptgeschäftsführerin der IHK Erfurt, Dr. Cornelia Haase-Lerch, zusammen.

Auch in der Kurzarbeit Ausbildungsplätze sichern

Irena Michel, Leiterin der Agentur für Arbeit Erfurt: „Ich freue mich über dieses positive Signal, zeigt es doch, dass die regionale Wirtschaft, optimistisch in die Zukunft blickt. Wer ausbildet, sichert sich seine zukünftigen Fachkräfte. Doch zu den Auswirkungen der Pandemie kommen jetzt noch Lieferengpässe und Materialknappheit. Auch das zwingt einige Unternehmen, trotz voller Auftragsbücher, erneut in Kurzarbeit. Hier habe ich schon die Frage wahrgenommen, was dann mit den neuen Azubis passieren soll. Sogar über eine Beendigung der Ausbildungsverhältnisse während der Probezeit wurde nachgedacht. Doch auch für Nachwuchskräfte greift Kurzarbeit unter bestimmten Bedingungen. Halten Sie an Ihren Azubis fest, lösen Sie nicht übereilt die Ausbildungsverträge, sondern sprechen Sie mit Ihrer IHK oder uns, wir beraten Sie gern zu diesem Thema.“

In bestimmten Fällen können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen. Allerdings erst nach einem Arbeitsausfall von 6 Wochen oder 30 Arbeitstagen. Bis dahin bekommen sie die volle Ausbildungsvergütung. In der Regel sind Auszubildende aber nicht von Kurzarbeit betroffen, denn der Ausbildungsbetrieb muss versuchen, die Ausbildung weiter zu ermöglichen, indem er zum Beispiel den Ausbildungsplan umstellt oder Auszubildende in einer anderen Abteilung unterbringt. Haben Betriebe diese Möglichkeit nicht, können sie auch für Auszubildende Kurzarbeit beantragen.

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Betrieben, weiterhin junge Menschen auszubilden. Daher können Arbeitgeber Kurzarbeit oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.

Es richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind. Es verfolgt diese Ziele:

  • die Anzahl von Ausbildungsplätzen in einem Betrieb erhalten (Ausbildungsprämie),
  • zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus),
  • die Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb oder im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung zu unterstützen (Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit),
  • die Übernahme von Auszubildenden fördern (Übernahmeprämie).

Weitere Informationen und Antragsunterlagen:

Kontaktieren
Sie Ihren
IHK-Experten:
Tobias Krombholz

Tobias Krombholz

Tel: 0361-3484196

E-Mail: krombholz@erfurt.ihk.de

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