Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2021 das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ – kurz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – verabschiedet. Das Gesetz will Menschenrechte und die Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen und tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Nach derzeitigem Stand sind ab 2023 Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten und ab 2024 Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung beziehungsweise ihren Verwaltungssitz oder satzungsmäßigen Sitz in Deutschland haben, direkt von den neuen rechtlichen Bestimmungen betroffen. Der Gesetzgeber selbst geht derzeit davon aus, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für etwa 3.000 Betrieben von Bedeutung ist. Sie werden sich künftig mit neuen Anforderungen wie einem angemessenen Risikomanagement entlang der gesamten Lieferkette, der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und zusätzlichen Berichtspflichten auseinandersetzen müssen. Der Grad der Betroffenheit für Lieferanten von Unternehmen mit mindestens 3.000 oder dann 1.000 Arbeitnehmern wird unterschiedlich sein und hängt einerseits von der Kundenstruktur ihres Unternehmens und andererseits von den Anforderungen ab, die diese Kunden laut Gesetz an Sie als Zulieferer zu stellen haben. Daraus lassen sich drei wesentliche Faktoren ableiten:
- Für wie risikoanfällig hält der Gesetzgeber die Lieferkette des von Ihnen belieferten Unternehmens hinsichtlich Verletzungen von Menschenrechten und zugehörige Umweltrisiken?
- Welche Einflussnahmemöglichkeiten vermutet der Gesetzgeber bei dem belieferten Unternehmen auf seine Zulieferer und insbesondere auf Ihr Unternehmen?
- Wie bedeutsam sind öffentliche Ausschreibungen für Ihre Kunden? (Ein Ausschluss von bis zu drei Jahren von Öffentlichen Ausschreibungen ist für Ihren Kunden gemäß § 22 bei bestimmten Gesetzesverstößen möglich, die sich auch aus dem Umgang mit seinen Lieferanten ergeben können).
Detaillierte Informationen zu zukünftigen Anforderungen an Lieferanten haben unsere Kollegen in der IHK Rhein-Neckar hier zusammengefasst.
Die drei Thüringer Kammern haben sich mit einem gemeinsamen Positionspapier zum neuen Lieferkettengesetz an die Politik gewandt.