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Was für öffentliche Einrichtungen bereits seit längerem gilt, wird ab dem 28. Juni 2025 auch für privatwirtschaftliche Unternehmen zur Pflicht: die digitale Barrierefreiheit. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) müssen Unternehmen bestimmte Produkte und Dienstleistungen so anpassen, dass sie für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und weniger digital versierte Nutzer leichter zugänglich sind. Das BFSG
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