Umfangreiche Meldefristen der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse

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Mit der Ausarbeitung der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse sind umfangreiche Meldefristen für Unternehmen ab einer Entlastung von 100.000 EUR im Jahr in Kraft getreten. Des Weiteren müssen Regelungen für Beihilfehöchstgrenzen in mehreren Abstufungen beachtet werden.

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Juliane Dorf-Leu

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