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Um die Unternehmen während der aktuellen Krise weiter zu entlasten, sollen die Finanzämter die gesetzlich zulässigen Handlungsspielräume nutzen. Möglich sind die Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Stundungen oder ein Vollstreckungsaufschub.
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